Berufskrankheiten

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Arbeitsbedingte Hauterkrankungen

Diese Vorsorgeuntersuchungen dienen der Vorbeugung bzw. Früherkennung arbeitsbedingter Erkrankungen oder Berufskrankheiten der Haut.

1. Jugendalter: Laut Jugendarbeitsschutzgesetz ist die Untersuchung von Jugendlichen unter 18 Jahren vor Tätigkeitsbeginn und eine Kontrolle nach einem Jahr vorgeschrieben.

2. Erwachsenenalter: Nach berufsgenossenschaftlichen Richtlinien ist diese Untersuchung für Personen vorgesehen, die durch Ihre berufliche Tätigkeit ein erhöhtes Risiko für Hauterkrankungen haben. Dies besteht durch Feuchtarbeit, längerfristiges Tragen von Handschuhen, oder durch Hautkontakt mit irritativen oder sensibilisierenden Arbeitsstoffen.

Erstuntersuchung

Vor der Aufnahme einer Tätigkeit mit Feuchtarbeiten z.B. Friseur, Masseur, Krankenschwester.

Nachuntersuchung

24 und 60 Monate nach der Erstuntersuchung.

Außerplanmäßige Untersuchungen

Außerplanmäßige Untersuchung bei Auftreten von Hautbeschwerden.

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