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Wer sollte an Vorsorgeuntersuchungen teilnehmen?

Hautkrebs

  1. Kindesalter: Kinder bei denen große Muttermale seit Geburt bestehen, bei denen viele Muttermale auftreten, in deren Familie schwarzer Hautkrebs geschärft vorkommt, bei denen sich bestehende Muttermale verändern, bei denen andere Krebserkrankungen oder eine Abwehrschwäche besteht, sollten bereits im Kinds- Jugendalter zu einer Hautkrebsvorsorgeuntersuchung kommen.
  2. Erwachsenenalter: Die Empfehlung der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft lautet einmal jährlich eine Hautkrebsvorsorgeuntersuchung durchführen zu lassen.
  3. Bei folgenden Risikogruppen sollte die Vorsorgeuntersuchung individuell erfolgen: besonders gefährdete Hauttypen, wie hellhäutige oder rothaarige Patienten, stark licht-empfindliche Menschen, Menschen mit chronischer Lichtexposition, Patienten mit häufigen Sonnenbränden, oder mit mehr als 50 Muttermalen, sowie bei familiärer Häufung von Hautkrebs, oder individueller Neigung zu Hautkrebsvorstufen bzw. Hautkrebs. Besondere Risikogruppen sind:
Organtransplantierte Menschen und immungeschwächte Menschen, z.B. durch Grunderkrankungen, wie andere Krebserkrankungen
Patienten, die regelmäßig bestimmte Medikamente wie Kortison, Methotrexat, oder Substanzen einnehmen welche die Lichtempfindlichkeit erhöhen.
Patienten mit chronischen Infektionen z.B. HIV.

Arbeitsbedingte Hauterkrankungen

Diese Vorsorgeuntersuchungen dienen der Vorbeugung bzw. Früherkennung arbeitsbedingter Erkrankungen oder Berufskrankheiten der Haut.

  1. Jugendalter: Laut Jugendarbeitsschutzgesetz ist die Untersuchung von Jugendlichen unter 18 Jahren vor Tätigkeitsbeginn und eine Kontrolle nach einem Jahr vorgeschrieben.
  2. Erwachsenenalter: Nach berufsgenossenschaftlichen Richtlinien ist diese Untersuchung für Personen vorgesehen, die durch Ihre berufliche Tätigkeit ein erhöhtes Risiko für Hauterkrankungen haben. Dies besteht durch Feuchtarbeit, längerfristiges Tragen von Handschuhen, oder durch Hautkontakt mit irritativen oder sensibilisierenden Arbeitsstoffen
Erstuntersuchung vor Aufnahme einer Tätigkeit mit Feuchtarbeiten z.B. Friseur, Masseur, Krankenschwester.
Nachuntersuchung 24 und 60 Monate nach der Erstuntersuchung
Außerplanmäßige Untersuchung bei Auftreten von Hautbeschwerden

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